Fischen
Fischen in naturbelassenen Gewässern, Bächen und Seen. Im klaren Wasser kampfbereite Forellen. Nehmen Sie die Herausforderung an!
Bestimmungen und Fischerkarten
Für die Fischerei im gemeindeeigenen Gewässer, Fischereirevier 24 Stausee und Bolgenach
Die Fischerei im gemeindeeigenen Fischwasser Stausee-Bolgenach und Fluss Bolgenach bis zur Ließenbachbrücke bzw. Völkenbrücke steht den Sportfischern unter Einhaltung bestimmter Auflagen vom 01. April bis 30. September zur Verfügung.
Die Ausübung der Fischerei im Fischereirevier 24 ist nur mit Nachweis der erfolgreich abgelegten Fischerprüfung (Kinder und Jugendliche mit Nachweis der Unterweisung) möglich. Dies gilt für Saison- und Tageskartenfischer.
Berechtigungen Tages- und Saisonkarten: Der Kauf der Fischerkarten ist ab 01. April im Bürgerservice Hittisau möglich. Voraussetzungen und Preise 2023
Aufseher: Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten, die Fangberechtigung bzw. Fangstatistik, das Fanggerät und den Fang zu zeigen.
Fangbeschränkungen: Die max. Stückzahl pro Tag beträgt vier Fische und pro Saison max. 60 Fische. Im gesamten Fischereirevier ist die Fischerei beidseitig gestattet.
Schonmaß: Bachforellen 25 cm - Regenbogenforellen 25 cm. Untermäßige Fische sind sogleich und vorsichtig ins Wasser zurückzuversetzen. Fische mit dem Fangmaß müssen mitgenommen werden.
Erlaubte Köder zum Fischen: Wurm, Heuschrecke, Fliege, Made u. Nympfe (Groppe und Pfrille nur tot) sowie Blinker; Es dürfen nur Haken der Größe 1 bis 4, ohne Widerhaken verwendet werden. Verboten sind: Goldangeln, Haken ab Größe 5 und kleiner, lebende Köderfische sowie alle anderen Köder, Lockmittel und Fischfutter.
Umwelt: Für Natur und Umwelt ist Sorge zu tragen. Verpackungen und Müll sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ausgabe und Rücknahme von Fischerkarten
Bürgerservice Gemeinde Hittisau
Platz 370
Tel. 05513 6209
MO – FR von 08.00 – 12.00 Uhr
MO, DI, FR von 14.00 – 16.00 Uhr
DO von 14.00 – 19.00 Uhr
MI Nachmittag geschlossen!