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Gemeindevorstand


Dem Gemeindevorstand obliegen alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallenden Angelegenheiten, soweit sie nach dem Gemeindegesetz oder anderen Gesetzen nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind.

Der Gemeindevorstand kann die Berichterstattung oder Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit oder Einfachheit gelegen ist, dem Bürgermeister übertragen. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes sind für die Erfüllung Ihrer, dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zugehörigen Aufgaben der Gemeindevertretung verantwortlich.

Vizebgm. Anton Gerbis

Magdalena Bechter

Caroline Jäger

Manfred Felder
 

 

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