Vorarlberger Familienpass
Ziel des Familienpasses ist es, Familien finanziell zu entlasten, auf Freizeitangebote in Vorarlberg aufmerksam zu machen und das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiv zu gestalten. Dazu erhalten Familien Ermäßigungen bei über 200 Partnerbetrieben in Vorarlberg und Umgebung.
Wer bekommt den Familienpass?
Alle in Vorarlberg wohnhaften Familien, natürlich auch Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften, mit Kindern unter 18 Jahren können den Familienpass beantragen. Wenn gewünscht, erhalten beide Elternteile bzw. Partner einen Familienpass.
Wo erhalte ich den Familienpass?
Antragsformulare gibt es beim Gemeindeamt/Bürgerservice oder online auf www.vorarlberg.at/familienpass. Bei Änderungen Ihrer Daten oder bei der Geburt eines weiteren Kindes melden Sie diese bitte ebenfalls im Bürgerservice.
Wie lange ist der Familienpass gültig?
Ihr Familienpass ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Ein neuer Pass wird Ihnen jedes Jahr automatisch zugeschickt, bis Ihr Anspruch auf den Familienpass endet.
Wo ist der Familienpass gültig?
Mit dem Familienpass haben Sie Anspruch auf die Familientarife in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen in Vorarlberg. Die vielfältigen Angebote reichen von Skitagen und anderen Sportmöglichkeiten bis hin zu Theater- und Museumsbesuchen sowie Familienaktionen und Veranstaltungen. Eine aktuelle Liste der Partnerbetriebe finden Sie auf www.vorarlberg.at/familienpass.
Außerdem berechtigt der Familienpass zu preisgünstigen Fahrten mit Bus, Bahn und Schiff. Im Vorarlberger Verkehrsverbund benötigen Eltern bzw. andere im Familienpass eingetragene Erwachsende und Kinder gemeinsam nur eine gültige Vollpreis-Fahrkarte. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind bei der Fahrt dabei ist. Außerdem kann die ÖBB Vorteilscard Family mit dem Familienpass kostenlos bei einem ÖBB Schalter beantragt werden.
Großeltern dürfen keinen Familienpass beantragen. Ausnahme: Alleinerziehende können als 2. Person einen Großelternteil eintragen lassen. Familien können den Familienpass jedoch an Großeltern weiter geben, wenn diese mit den Enkelkindern unterwegs sind und bekommen dann dieselbe Ermäßigung. Gültig ist dieses bei folgenden Partnerbetrieben: www.vorarlberg.at/familienpass; Achtung: Beim Verkehrsverbund gilt der Familienpass für Großeltern nicht! Ausnahme: Der Großelternteil, der im FP eines Alleinerziehenden eingetragen ist.
Vorarlberger Landesregierung, Jugend- und Familienreferat
Landhaus
6901 Bregenz
Tel. 05574 114115
www.vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/familie