Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hittisau
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Hittisau, der aus den Gemeinden Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau, Riefensberg und Sibratsgfäll besteht, ist für alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten in den genannten Gemeinden zuständig.
Die Ausstellung von Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden kann bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden.
Anzeige der Geburt bzw. Geburtsurkunde
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen. Bei Kindern, die in Krankenhäusern geboren werden, übernehmen die Hebammen/Schwestern alle Formalitäten für Sie und sind bei Fragen behilflich. Hausgeburten in einer der Standesamtsverband-Gemeinden müssen von der Hebamme oder den Eltern angezeigt werden.
Um Verzögerungen bei der Ausstellung der Geburtsurkunden zu verhindern, empfehlen wir Fragen hinsichtlich der erforderlichen Dokumente der Eltern, Vornamen und Familiennamen der Kinder, Vaterschaftsanerkennungen, Obsorgeerklärungen etc., frühzeitig vor der Geburt mit dem Standesamt zu klären.
Eltern von unehelichen Kindern müssen zur Anerkennung der Vaterschaft, Zustimmung zur Anerkennung durch die Mutter und Erklärung der gemeinsamen Obsorge persönlich zum Standesamt kommen.
Mit der Geburtsbeurkundung erfolgt auch die Wohnsitzanmeldung, die Anmeldebestätigung erhalten Sie zusammen mit den Geburtsurkunden vom Geburtsstandesamt.
Die erste Geburtsurkunde und der erste Staatsbürgerschaftsnachweis werden gebührenfrei ausgestellt.
Zur Verhinderung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Anzeige des Sterbefalles bzw. Sterbeurkunde
Die Anzeige eines Sterbefalles hat spätestens am folgenden Werktag beim für den Sterbeort zuständigen Standesamt zu erfolgen.
Die Sterbefälle werden üblicherweise von den beauftragten Bestattungsunternehmen angezeigt und die Angehörigen werden über die notwendigen Formalitäten informiert.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird in Österreich bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet. In allen anderen Fällen ist ausnahmslos die österreichische Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat zuständig.
Bezüglich der erforderlichen Dokumente und Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Eheschließung, Heiratsurkunde
Der erste Schritt auf dem Weg zur Hochzeit ist die Anmeldung (Aufgebot) im Standesamt, welche Dokumente hierfür notwendig sind, ist vorab persönlich, telefonisch oder per Mail zu erfragen.
Im Zuge der Anmeldung wird Folgendes erledigt:Aufnahme der Personaldaten
- Bestimmung der künftigen Namensführung
- Festlegung des Trauungstermins und -ortes
- Besprechung des Trauungsablaufes
- Bezahlung der Gebühren
Weitere Dienstleistungen in diesem Bereich sind:
- Ausstellung von Heiratsurkunden (auch international, ab 1939) von Personen, die eine Ehe in Österreich geschlossen haben
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (werden zur Eheschließung im Ausland benötigt)
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidungen
Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, Partnerschaftsurkunde
- Der erste Schritt auf dem Weg zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist die Anmeldung (Aufgebot) im Standesamt, welche Dokumente hierfür notwendig sind, ist vorab persönlich, telefonisch oder per Mail zu erfragen.
Im Zuge der Anmeldung wird Folgendes erledigt:
- Aufnahme der Personaldaten
- Bestimmung der künftigen Namensführung
- Festlegung des Termins und des Ortes zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft
- Besprechung des Ablaufs der Zeremonie
- Bezahlung der Gebühren
Ansprechpartner
Margit Bals
Standesbeamtin
Tel. 05513 6209 220
standesamt(at)hittisau.at
Öffnungszeiten Standesamt
Montag, Dienstag, Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
Freitag
14.00 - 16.00 Uhr