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Räumlicher Entwicklungsplan und Spielraumkonzept

Am 19.02.2013 wurde das Räumliche Entwicklungskonzept und das Spielraumkonzept der Gemeinde Hittisau durch die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.

Das REK soll insbesondere Aussagen zu den wesentlichen örtlichen Vorzügen, deren Erhaltung und mögliche Verbesserungen enthalten. Die angestrebte Wirtschaftsstruktur soll darin ebenso ausgeführt werden, wie die Ziele zur Siedlungsentwicklung und die damit verbundenen erforderlichen Einrichtungen zum Gemeinwohl. Einer Sicherung von Freiräumen für die Landwirtschaft, für die Naherholung, für die Naturvielfalt sowie zum Schutz vor Naturgefahren ist im REK Rechnung zu tragen. Aussagen zur Verkehrsabwicklung und zur Ausgestaltung des Verkehrswegenetzes sind im REK zu treffen. Das REK ist damit eine bedeutende Grundlage für Überarbeitungen des Flächenwidmungsplanes sowie für die Beurteilung konkreter Widmungsanträge und Bauvorhaben.

Das Raumplanungsgesetz wurde überarbeitet und ist am 01.03.2019 in Kraft getreten. Die Novelle des Raumplanungsgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Gemeindevertretung zukünftig verpflichtend ein räumliches Entwicklungskonzept zu erlassen hat. Für bestehende räumliche Entwicklungskonzepte gelten die Übergangsbestimmungen nach § 11 RPG idgF vor der Novelle (§ 61 Abs. 6). Als Verordnung kundgemachte räumliche Entwicklungskonzepte gelten als räumliche Entwicklungspläne iSd § 11 Abs. 1 idgF – dies erfolgte mit Kundmachung vom 08.02.2019. Der Räumliche Entwicklungsplan ist bis spätestens 31.12.2022 zu überprüfen und allenfalls zu überarbeiten.

Räumliches Entwicklungskonzept Hittisau
Räumliches Entwicklungskonzept Hittisau Zielplan
Leitbild Siedlungsentwicklung Gemeinde Hittisau

LOGBUCH zur REP Fortschreibung ab März 2021

PROZESS | STATUS

1. Sitzung Raumplanungsausschuss und Gemeindevorstand | 18. März 2021

  • Raumplanungsgesetz, Grundsätze der Raumplanung und Raumprofil in Hittisau (Referenten: Lorenz Schmidt, Catherine Sark, Maria-Anna Schneider-Moosbrugger) [ PowerPoint Präsentation]
  • Bestellung der Beirätin (MA Schneider-Moosbrugger) für Raumplanungsangelegenheiten – Empfehlung an die GV

2. Sitzung Raumplanungsausschuss

  • Prozessbegleitung zur Überarbeitung REP – Empfehlung an die GV

PHASE 0   |   REP Grundlagenarbeit BIS ENDE AUGUST 2021

3. Sitzung Raumplanungsausschuss
Vorstellung zum Ablauf und zu Details im REP Prozess

  • Aktualisierung und Ergänzung der Grundlagenkarten Kartografische Aufbereitung der aktuellen Grundlagen  [Grundlagenauszüge siehe Download REP- Logbuch]
  • GIS Abgleich zwischen REP Zielplan und aktueller Flächenwidmung GIS Analyse
  • Evaluierung zum REP 2013, Arbeitsbericht 2015-2020 (Workshop, Brainstorming mit den ehem. RPA-Mitgliedern) | 19. Juli 2021
  • GIS Auswertung nach Bürgerumfrage zu Bedarf und Verfügbarkeit an Bauflächen Bürgerumfrage (amtliche Mitteilung an jeden Haushalt, Anschreiben von Auswertigen im Besitz interessanter Fläche für eine Mobilisierung) | Rücklauf bis 23. August 2021  REP BÜRGERUMFRAGE

4. Sitzung Raumplanungsausschuss
REP Grundlagenpräsentation samt fachplanerischer Analyse, Diskussion

STATUS / PHASE 1   |   Auftakt zur REP Fortschreibung im RPA IM HERBST 2021

  • Auftaktworkshop im Raumplanungsausschuss | 27. September 2021
  • Geländebegehungen/Ortsaugenschein der Arbeitsgruppe | 20. November 2021

AUSBLICK / PHASE 2   |   Raumplanungsfachliche Fortschreibung auf Basis der Grundlagen und der Ausschussarbeit IM WINTER 2021/2022

Fortschreibung Räumlicher Entwicklungsplan (REP) I Prozessbeschreibung 

 

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