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Förderung von Fahrradanhängern / Lastenfahrrädern

Mit der Verbreitung von Elektrofahrrädern ist die bewegte Topografie kein Hindernis mehr für Alltagsfahrten mit dem Fahrrad. Die Förderung soll die Alltags-Nutzung von Fahrrädern als Ersatz zum im Auto zurückgelegten Weg unterstützen, z.B. für Einkaufsfahrten oder Kinderhol- und bringdienste.

Kosten und Finanzierung

Gefördert werden bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads:

  • Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro
  • Lastenanhänger mit max. 80,- Euro

Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen:

  • Kauf bei einem lokalen Fachhändler im Vorderwald
  • Anhänger/Lastenfahrrad muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form von Einkaufs-Gutscheinen der jeweiligen Gemeinde nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt. Die Förderung ist vorerst zeitlich nicht beschränkt. Weitere Informationen unter: Förderungen – Energieregion Vorderwald (energieregion-vorderwald.at)

Aktion Jobrad für Arbeitgeber

Was ist ein Jobrad?
Der Arbeitgeber stellt interessierten MitarbeiterInnen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ (Fahrrad oder E-Bike) zur Verfügung. Dieses Rad kann von den NutzerInnen sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten eingesetzt werden. Die privat durchgeführten Fahrten mit dem Dienstfahrrad müssen in Österreich nicht als Sachbezug versteuert werden.

Die Kosten für die Anschaffung des Jobrads werden von den Mitarbeitenden in Form eines monatlichen Gehaltsverzichts oder Nutzungbeitrags zurückgezahlt. Nach der letzten Ratenzahlung wird das wertmäßig abgeschriebene Fahrrad von den Mitarbeitenden in der Regel um den Restwert erworben.

Welche Vorteile bringen Jobräder?

  • Jobräder sind ein Betrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung und tragen zur Mitarbeiterbindung bei
  • Jobräder reduzieren den Parkdruck am Arbeitsplatz
  • Jobräder sind ein betrieblicher Beitrag zum Klimaschutz
  • 50% aller Autofahrten in Vorarlberg sind kürzer als 5 km, zwei Drittel sind kürzer als 10 km – ideale Distanzen für Rad und E-Bike
  • Jobräder können den Mitarbeitenden sachbezugsfrei auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt werden
  • Finanzielle Vorteile: Vorsteuerabzug für normale Fahrrädern und für E-Bikes, Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung, Händlerrabatt bei größeren Bestellungen, Bundesförderung für E-Bikes

Den Gemeinden der Energieregion Vorderwald ist die Förderung des Alltagsradverkehrs wichtig. Neben der Forcierung des Infrastrukturausbaus unterstützen sie im Rahmen der Energieförderungen 2022 Arbeitgeber und Mitarbeitende bei der Umsetzung von Jobrädern mit folgenden Angeboten:

  • Information und Beratung von interessierten Arbeitgebern: es steht ein Informationspaket für Arbeitgeber bereit mit Erläuterungen zu Gehaltsumwandlung, Vorsteuerabzug, Restwert, Ratenzahlung, Bundesförderung. Darüber hinaus können Arbeitgeber kostenlos eine persönliche Beratung durch einen Mobilitätsexperten in Anspruch nehmen.
  • Die Gemeinden schätzen das Engagement der Mitarbeitenden, die sich an der Aktion Jobrad beteiligen und Arbeitswege mit dem Fahrrad zurücklegen. Sie unterstützen diese Mitarbeitenden mit je einem hochwertigen Regenmantel.

Umsetzung: Interessierte Arbeitgeber melden sich bei der Standortgemeinde und bekommen das Infopaket für Arbeitgeber; nach Bedarf können sie weitere Beratung in Anspruch nehmen; nach Beschaffung der Jobräder gibt es einen Übergabetermin der Regenmäntel zusammen mit Bürgermeister, Arbeitgeber und den Mitarbeitenden, die sich für ein Jobrad entschieden haben.

Infos zur Bundesförderung für E-Fahrrräder (bis 31.03.2022)
Elektro-Fahrräder und Transporträder: Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting (umweltfoerderung.at)

 

Musikschulförderung

Für Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, mit Hauptwohnsitz in Hittisau fördert die Gemeinde Hittisau  50% der Gesamtkosten der Musikschule Bregenzerwald. Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Tarife der Musikschule Bregenzerwald. Informationen zu den aktuellen Tarifen erhalten Sie direkt bei der Musikschule Bregenzerwald unter Tel. 05512 3575 oder per Mail office(at)musikschule-bregenzerwald.at.

Die Abrechnung der Musikschule Bregenzerwald erfolgt direkt über die Gemeinde Hittisau, in dieser Vorschreibung ist die Förderung bereits berücksichtigt. Bei Unterricht in einer anderen Musikschule ist die Förderung jedes Semester selbst bei der Gemeinde Hittisau anzusuchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Geburtsvorbereitung

Förderung Geburtsvorbereitung, Beckenboden- u. Rückbildungsgymnastik und Babymassage: Die Gemeinde Hittisau fördert die Kosten für diese Kurse mit 
50% der Kurskosten (maximal € 50,00)
. Voraussetzung ist, dass die Gemeindebürgerin ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hittisau hat.

Gemeindebeitrag für Studierende / Soziales Jahr

Seit 2017 gewährt die Gemeinde Studierenden einen finanziellen Beitrag von       € 50,00 pro Semester. (€ 100,00 Erasmusprogramm im Ausland, Soziales Jahr u.Ä.)

Richtlinien Gemeindebeitrag Studierende
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