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Förderung des „KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende

Die Gemeinde Hittisau unterstützt die umweltfreundliche Mobilität ihrer Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungseinrichtung besuchen. Ziel der Unterstützung ist es, die Verbindung der Studierenden zur Region zu erleichtern und aufrechtzuerhalten.

Wer kann die Unterstützung beantragen?

  • Studierende einer ordentlichen Fachhochschule/Hochschule (inkl. Pädagogische Hochschule) oder Universität im In-/Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, u.ä.).

Voraussetzungen:

  • Gefördert werden Studierende unter 26 Jahren (es gelten die gleichen Bedingungen wie beim KlimaTicket Österreich Jugend),
  • mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hittisau (der Wohnsitz muss für die Gültigkeit des KlimaTickets in der Fördergemeinde belassen werden).
  • Antragstellende bestätigen, dass sie keinen Fahrtzuschuss der öffentlichen Hand bzw. eines Arbeitgebers beziehen.
  • Aktuelle Studien- sowie Meldebestätigung sind nachzuweisen.

Ablauf:

  • Antragstellende kommen mit den entsprechenden Nachweisdokumenten und dem bereits gekauften KlimaTicket Österreich Jugend zum Bürgerservice der Gemeinde Hittisau.
  • Nach Prüfung durch die Gemeindemitarbeiter:innen wird der Förderbetrag bar oder in Gutscheinen ausbezahlt bzw. überwiesen.

Höhe der Förderung:

  • Max. 50% des Kaufpreises (derzeit EUR 411,00) des KlimaTickets Österreich Jugend
  • Dauer: 01.01.2024-31.12.2024, pro Person wird max. 1 Ticket gefördert

 

Förderung von Fahrradanhängern / Lastenfahrrädern

Mit der Verbreitung von Elektrofahrrädern ist die bewegte Topografie kein Hindernis mehr für Alltagsfahrten mit dem Fahrrad. Die Förderung soll die Alltags-Nutzung von Fahrrädern als Ersatz zum im Auto zurückgelegten Weg unterstützen, z.B. für Einkaufsfahrten oder Kinderhol- und bringdienste.

Kosten und Finanzierung

Gefördert werden bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads:

  • Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro
  • Lastenanhänger mit max. 80,- Euro

Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen:

  • Kauf bei einem lokalen Fachhändler im Vorderwald
  • Anhänger/Lastenfahrrad muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form von Einkaufs-Gutscheinen der jeweiligen Gemeinde nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt. Die Förderung ist vorerst zeitlich nicht beschränkt.

Für Transportfahrräder gibt es attraktive Bundesförderungen: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-fahrraeder-und-e-transportraeder-2023/fahrzeuge-ladeinfrastruktur

PLUS: 2 EUR/Einwohner/Jahr für die Erreichung der Klimagipfelziele Vorderwald von 2022

Zur Erreichung der 2022 beschlossenen Klimagipfelziele wird das Energieförderbudget 2024 zusätzlich um 2 EUR/Einwohner/Jahr erweitert und für die Errichtung von kommunalen Ökostromanlagen, für die Umrüstung von Straßenbeleuchtung sowie für den Heizungstausch von Ölheizungen zweckgewidmet. Werden die Mittel 2024 nicht investiert, so bleibt das Budget für die Folgejahre erhalten.

 

Musikschulförderung

Für Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, mit Hauptwohnsitz in Hittisau fördert die Gemeinde Hittisau  50% der Gesamtkosten der Musikschule Bregenzerwald. Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Tarife der Musikschule Bregenzerwald. Informationen zu den aktuellen Tarifen erhalten Sie direkt bei der Musikschule Bregenzerwald unter Tel. 05512 3575 oder per Mail office(at)musikschule-bregenzerwald.at.

Die Abrechnung der Musikschule Bregenzerwald erfolgt direkt über die Gemeinde Hittisau, in dieser Vorschreibung ist die Förderung bereits berücksichtigt. Bei Unterricht in einer anderen Musikschule ist die Förderung jedes Semester selbst bei der Gemeinde Hittisau anzusuchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Geburtsvorbereitung

Förderung Geburtsvorbereitung, Beckenboden- u. Rückbildungsgymnastik und Babymassage: Die Gemeinde Hittisau fördert die Kosten für diese Kurse mit 
50% der Kurskosten (maximal € 50,00)
. Voraussetzung ist, dass die Gemeindebürgerin ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hittisau hat.

Gemeindebeitrag für Studierende / Soziales Jahr

Seit 2017 gewährt die Gemeinde Studierenden einen finanziellen Beitrag von       € 50,00 pro Semester. (€ 100,00 Erasmusprogramm im Ausland, Soziales Jahr u.Ä.)

Richtlinien Gemeindebeitrag Studierende
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