Förderung des „KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende
Die Gemeinden unterstützen die umweltfreundliche Mobilität ihrer Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungseinrichtung besuchen. Ziel der Unterstützung ist es, die Verbindung der Studierenden zur Region zu erleichtern und aufrechtzuerhalten.
Wer kann die Unterstützung beantragen:
Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, o.ä.)
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:
- Die Förderung gilt für Studierende bis zum 26. Lebensjahr (es gelten die gleichen Bedingungen wie beim KlimaTicket Österreich Jugend). Neben dem KlimaTicket Österreich Jugend werden auch Klimatickets für einzelne Bundesländer (z.B. Tirol) gefördert. Das Klimaticket Vorarlberg wird nicht gefördert.
- Antragstellende müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, die die Förderung ausbezahlt; der Wohnsitz muss für die Gültigkeitsdauer des KlimaTickets in der Fördergemeinde belassen werden; mit der Förderung stimmt der Förderwerber zu, dass Gemeindemitarbeiter*innen den Meldestatus zur Überprüfung – auch rückwirkend – einsehen dürfen.
- Antragstellende bestätigen, dass sie keinen Fahrtzuschuss der öffentlichen Hand bzw. des Unternehmens/Arbeitgebers beziehen.
- Für den Bezug der Förderung ist eine aktuelle Studienbestätigung und Meldebestätigung nachzuweisen.
- Pro Person wird max. 1 Ticket gefördert. Zu Unrecht bezogene Förderungen werden zurückverlangt.
Höhe der Förderung:
Die Gemeinden fördern den Kauf des KlimaTickets Österreich bzw. eines Bundeslands (außer Vorarlberg) mit 50 % des Kaufpreises. Bei Bezug der Förderung ist es nicht möglich, das Ticket vor Ablauffrist zu stornieren.
Ablauf:
- Antragstellende kommen mit den oben genannten Nachweisen und dem KlimaTicket zum Gemeindeamt.
- Nach Prüfung durch die Gemeinde wird der Förderbetrag bar oder in Gutscheinen ausbezahlt bzw. überwiesen.
Dauer:
01.01.2026 bis 31.12.2026
Förderung von Fahrradanhängern / Lastenfahrrädern
Mit der Verbreitung von Elektrofahrrädern ist die bewegte Topografie kein Hindernis mehr für Alltagsfahrten mit dem Fahrrad. Die Förderung soll die Alltags-Nutzung von Fahrrädern als Ersatz zum im Auto zurückgelegten Weg unterstützen, z.B. für Einkaufsfahrten oder Kinderhol- und bringdienste.
Kosten und Finanzierung
Gefördert werden bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads:
- Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro
- Lastenanhänger mit max. 80,- Euro
Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
- Kauf bei einem lokalen Fachhändler im Vorderwald
- Anhänger/Lastenfahrrad muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form von Einkaufs-Gutscheinen der jeweiligen Gemeinde nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt. Die Förderung ist vorerst zeitlich nicht beschränkt.
Für Transportfahrräder gibt es attraktive Bundesförderungen: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-fahrraeder-und-e-transportraeder-2023/fahrzeuge-ladeinfrastruktur
Musikschulförderung
Für Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, mit Hauptwohnsitz in Hittisau fördert die Gemeinde Hittisau 50% der Gesamtkosten der Musikschule Bregenzerwald. Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Tarife der Musikschule Bregenzerwald. Informationen zu den aktuellen Tarifen erhalten Sie direkt bei der Musikschule Bregenzerwald unter Tel. 05512 3575 oder per Mail office(at)musikschule-bregenzerwald.at.
Die Abrechnung der Musikschule Bregenzerwald erfolgt direkt über die Gemeinde Hittisau, in dieser Vorschreibung ist die Förderung bereits berücksichtigt. Bei Unterricht in einer anderen Musikschule ist die Förderung jedes Semester selbst bei der Gemeinde Hittisau anzusuchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Geburtsvorbereitung
Förderung Geburtsvorbereitung, Beckenboden- u. Rückbildungsgymnastik und Babymassage: Die Gemeinde Hittisau fördert die Kosten für diese Kurse mit
50% der Kurskosten (maximal € 50,00). Voraussetzung ist, dass die Gemeindebürgerin ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hittisau hat.
Gemeindebeitrag für Studierende / Soziales Jahr
Seit 2017 gewährt die Gemeinde Studierenden einen finanziellen Beitrag von € 50,00 pro Semester. (€ 100,00 Erasmusprogramm im Ausland, Soziales Jahr u.Ä.)
