Verordnungen der Gemeinde Hittisau
Hier finden Sie die aktuell gültigen Verordnungen, welche von der Gemeindevertretung beschlossen wurden.
Eine Verordnung ist eine von Organen der Verwaltung einseitig erlassene generelle Norm, die sich an einen allgemeinen Personenkreis richtet.
Vom formellen Gesetz unterscheidet sie sich durch den Erzeuger: Das formelle Gesetz wird seitens der Legislative erlassen, die Verordnung seitens der Administrative als Teil der Exekutive.
Das Halten und Führen von Hunden
Hundeabgabenverordnung
Kanalordnung
Einzugsbereich Kanal
Verordnung Kurzparkzone im Bereich Gemeindeamtes und Sennerei Hittisau
Verordnung Kurzparkzone im Bereich Glanzstück
Saalordnung Ritter-von-Bergmannsaal
Verordnung Gemeindestraße Bolgenach "Halten und Parken verboten"
Verordnung über eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Gemeindestraße Rain
Wasserleitungs- sowie Wassergebührenverordnung
Versorgungsbereich Wasser
Zweitwohnsitzabgabe Verordnung