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Verordnungen der Gemeinde Hittisau

Hier finden Sie die aktuell gültigen Verordnungen, welche von der Gemeindevertretung beschlossen wurden.

Eine Verordnung ist eine von Organen der Verwaltung einseitig erlassene generelle Norm, die sich an einen allgemeinen Personenkreis richtet.
Vom formellen Gesetz unterscheidet sie sich durch den Erzeuger: Das formelle Gesetz wird seitens der Legislative erlassen, die Verordnung seitens der Administrative als Teil der Exekutive.

 

Abfallgebührenverordnung

Abfallverordnung

Badeordnung

Gästetaxeverordnung

Das Halten und Führen von Hunden

Hundeabgabenverordnung

Kanalordnung

Einzugsbereich Kanal

Verordnung Kurzparkzone im Bereich Gemeindeamtes und Sennerei Hittisau

Verordnung Kurzparkzone im Bereich Glanzstück

Saalordnung Ritter-von-Bergmannsaal

Verordnung Gemeindestraße Bolgenach "Halten und Parken verboten"

Verordnung über eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Gemeindestraße Rain

Wasserleitungs- sowie Wassergebührenverordnung

Versorgungsbereich Wasser

Zweitwohnsitzabgabe Verordnung

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