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Hundehaltung in Hittisau


Meldepflicht

Jeder Hundehalter, der in Hittisau einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Hittisau (Bürgerservice) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.

Hundekot - richtig entsorgt

Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekübel „Belloo“ oder öffentlichen Mülleimer möglich. (siehe Plan)

Leinenzwang

In dem lt. beiliegendem Lageplan ausgewiesenen Bereich gilt Leinenzwang. Außerhalb dieses Bereiches ist vom Hundebesitzer darauf zu achten, dass Fußgänger immer ungehindert passieren können. Frei laufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus. Deshalb ist das Führen an der Leine in Feld und Wald zu empfehlen.

Ansprechpartner

Bürgerservice 
Sonja Bilgeri
Jasmine Kasper
Tel. 05513 6209
buergerservice(at)hittisau.at 

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