Meldepflicht
Jeder Hundehalter, der in Hittisau einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Hittisau (Bürgerservice) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.