
Hundehaltung in Hittisau
Meldepflicht
Jeder Hundehalter, der in Hittisau einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Hittisau (Bürgerservice) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.
Verpflichtender Sachkundenachweis für Hundehalter ab 1. Juli 2026
Ab 1. Juli 2026 tritt eine bundesweite Änderung im Tierschutzrecht in Kraft. Für die Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde ist künftig ein verpflichtender Sachkundenachweis vorzulegen. Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Hundeanmeldung. Bitte absolvieren Sie den Kurs daher rechtzeitig vor der Anmeldung Ihres Hundes. Wichtig ist, dass der Kurs ausschließlich bei einer von der Vorarlberger Landesregierung anerkannten und veröffentlichten Kursanbieterin bzw. einem anerkannten Kursanbieter besucht wird. Die aktuelle Liste der berechtigten Vortragenden finden Sie auf der Website des Landes Vorarlberg: https://vorarlberg.at/-/verpflichtender-sachkundenachweis-ab-01.07.2026-1
Weiterführende Informationen:
- Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faqs/FAQs-Novellen-2.-Tierhaltungsverordnung-und-TSch-Sonderhaltungs-VO.html
- Informationsplattform Tierwissen: https://tierwissen.at/sachkundenachweis/
Bei Fragen zur Hundeanmeldung oder zum Sachkundenachweis wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt.
Wir bitten alle zukünftigen Hundehalterinnen und Hundehalter, diese neue gesetzliche Regelung zu beachten und den Sachkundenachweis bereits vor der Hundeanmeldung zu absolvieren.
Hundekot - richtig entsorgt
Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekübel „Belloo“ oder öffentlichen Mülleimer möglich. (siehe Plan)
Leinenzwang
In dem lt. beiliegendem Lageplan ausgewiesenen Bereich gilt Leinenzwang. Außerhalb dieses Bereiches ist vom Hundebesitzer darauf zu achten, dass Fußgänger immer ungehindert passieren können. Frei laufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus. Deshalb ist das Führen an der Leine in Feld und Wald zu empfehlen.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Jasmine Kasper
Martina Lipburger
Tel. 05513 6209
buergerservice(at)hittisau.at

