> Mein Hittisau > Informationen > Fundamt

Fundamt


Sie haben etwas verloren?

Sie können sich direkt an jene Gemeinde wenden, in deren Verwaltungsbereich der Gegenstand vermutlich gefunden/verloren wurde.
Beachten Sie aber bitte, dass nur noch die Gemeinden für das Fundwesen zuständig sind. Polizei- und Gendarmeriedienststellen können daher keine Auskunft mehr über Fundgegenstände geben.

Sie haben etwas gefunden?

Wenn Sie etwas gefunden haben, dessen Wert € 10,-- übersteigt bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, so sind Sie als Finder zur Abgabe des Fundgegenstandes bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Die zuständige Behörde ist meist jene Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe von Fundgegenständen bei Polizei- und Gendarmeriedienststellen ist nicht mehr möglich. Nur bedenkliche Funde wie z. B. Schusswaffen, Sprengmittel, Kriegsmaterialien und dergleichen müssen zu Polizei- oder Gendarmeriedienststellen gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Als Finder haben Sie (gegenüber dem Eigentümer) natürlich Anspruch auf Finderlohn und Ersatz der Barauslagen bzw. des Verdienstentgangs.
Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Einfach umschrieben ist ein Gegenstand dann verloren, wenn er an einem Ort abhandengekommen ist, der nicht im Aufsichtsbereich eines Dritten steht. Als vergessen gilt er dann, wenn er ohne Absicht an einem Ort hinterlassen wurde, der unter der Aufsicht eines Dritten steht (z. B. Restaurant, Sporthalle, ...). Demzufolge haben Personen, die an diesem Ort tätigt sind, auch keinen Anspruch auf Finderlohn.
Der Finderlohn beträgt bei verlorenen Gegenständen 10 %, bei vergessenen Gegenständen 5 %. Wenn der Wert des Fundgegenstandes € 2.000,-- übersteigt, so wird der Finderlohn für den Wert, der € 2.000,-- übersteigt, halbiert.

Anspruch auf Eigentum

Meldet sich die Eigentümerin/der Eigentümer innerhalb eines Jahres, ist ihr/ihm die Sache von der zuständigen Fundbehörde zu übergeben. Sofern sich die Besitzerin/der Besitzer des gefundenen Gegenstandes nach Ablauf der Jahresfrist nicht gemeldet hat, besteht für die Finderin/den Finder Anspruch auf den Fund. Mit der Ausfolgung an die Finderin/den Finder geht das Eigentum an der Sache auf diese/diesen über. 

Ansprechpartner

Bürgerservice
Sonja Bilgeri 
Jasmine Kasper
Tel. 05513 6209
buergerservice(at)hittisau.at 

Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung der Webseite und Services erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Hinweis schließen