Meldepflicht
Jede Wohnsitzänderung muss innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde gemeldet werden.
Wohnsitzqualität
Unterschieden wird zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz. Unter Hauptwohnsitz versteht man jenen Wohnsitz in Österreich, an dem man den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat. Kriterien dafür sind z.B. die Aufenthaltsdauer, die Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, der Wohnsitz der übrigen nahen (insbesondere der Minderjährigen) Familienangehörigen. Alle anderen Wohnsitze gelten als Nebenwohnsitz. Eine Änderung der Wohnsitzqualität ist ebenfalls meldepflichtig.
Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens oder der Staatsangehörigkeit muss gemeldet werden. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist
- persönlich durch den Meldepflichtigen
- durch Dritte mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente, sowie dem amtlichen Lichtbildausweis des Meldepflichtigen im Bürgerservice möglich.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- wenn möglich vollständig ausgefüllter Meldezettel, unterschrieben vom Unterkunftnehmer sowie vom Unterkunftgeber. Das Meldezettelformular erhalten sie bei der Meldebehörde oder über www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/meldez.pdf
Abmeldung
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz innerhalb Österreichs angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig die Abmeldung des alten Wohnsitzes durchführen. In diesem Fall ist keine eigene Abmeldung notwendig.
Wer ins Ausland verzieht, also den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich aufgibt, ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes hat bei der für diesen Wohnsitz örtlich zuständigen Meldebehörde zu erfolgen. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann bei jeder Meldebehörde erfolgen.
Gebühren
Anlässlich der An- und Abmeldung sind keine Gebühren zu entrichten.
Meldebestätigungen können jederzeit im Bürgerservice mit einer Gebühr von
€ 2,10 beantragt werden.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Sonja Bilgeri
Jasmine Kasper
Tel. 05513 6209
buergerservice(at)hittisau.at