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Bauamt

In allen Belangen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Raumplanungsfragen, Grundteilungen und Grundverkehr können sie sich an das Bauamt wenden. Auch als Schnittstelle zur Baurechtsverwaltung Bregenzerwald, um ein Bauverfahren abzuwickeln und bei Fragen zur Infrastruktur (Erschließungen, Wasser, Kanal, Plangrundlagen, GIS). Bitte vereinbaren sie am besten einen Termin.

Informationen zum Bauvorhaben und die erforderlichen Formulare dazu sind unter der Homepage: http://www.regiobregenzerwald.at/Themen/Bauen_und_Wohnen/Formulare abrufbar.

Gestaltungsbeirat / Bauausschuss

Zusammen mit den Gestaltungsbeiräten beurteilt der Bauausschuss der Gemeinde in regelmäßigen Sitzungen die eingehenden Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Gestaltung und Einbindung in das Siedlungs- und Ortsbild. Denn Bauen ist nicht nur Privatsache. Bauen ist ein öffentlicher Beitrag zum gemeinsam erschaffenen Ortsbild. Jedes Bauvorhaben kann sein Umfeld positiv oder negativ beeinflussen. Daher unterliegen alle ortsbildrelevanten Bauvorhaben dieser lt. Baugesetz (§17) verlangten Prüfung. 

Alles beginnt mit guter Planung 

Bauvorhaben, auch Umbauten und kleine Bauaufgaben, verlangen immer eine intensive Auseinandersetzung mit der baulichen Umgebung, mit der Landschaft, mit dem Ortsbild und den lokalen Grundlagen wie Gestaltungsrichtlinien, Räumlicher Entwicklungsplan, Erschließung, etc). Diese Auseinandersetzung sollten Bürger*innen mit Bauabsichten im Vorfeld unbedingt mit Fachleuten mit entsprechender Ausbildung führen und in einer ganz frühen Planungsphase einen Entwurf zur Beratung im Bauausschuss einbringen. Die Klärung zwischen Funktionalität und Gestaltungsvorgaben und die Suche nach Alternativen im Vorfeld sind wichtige Voraussetzung für eine gedeihliche Projektentwicklung. 
Ein guter Entwurf zeichnet sich durch beurteilbare Pläne und Beschreibungen aus, die auch die bauliche Umgebung darstellen. Auch kleine und untergeordnete Bauvorhaben (Anbauten, Nebengebäude, landw. Bauten), - auch wenn sie nur anzeigepflichtig sind - verlangen eine gute Planung und müssen der Baueingabeverordnung entsprechen.  

Der Bauausschuss 

Der Bauausschuss tagt im Zweimonatsrythmus jeweils am 2. Mittwoch des Monats, wenn Projekte vorliegen. Zwischen den Bauausschuss-Sitzungen werden bei Bedarf Planungsberatungen mit einem Architekt angeboten, um in einer frühen Phase der Planung auch die Fragen des Ortsbildes entsprechend zu berücksichtigen. Abgabetermin ist eine Woche davor. Die Expertise im Bauausschuss wird durch Sachverständige für Architektur und Baugestaltung (Gestaltungsbeiräte) beigesteuert. Sie legen dem Bauausschuss ihre Beurteilungsergebnisse vor und stellen sich in den gemeinsamen Sitzungen dem Dialog darüber. Die Beratungsergebnisse haben für den Bürgermeister als Baubehörde empfehlenden Charakter. Ist das Beratungsergebnis positiv, so erfolgt die weitere Bearbeitung des Baubewilligungsverfahrens umgehend durch die Baurechtsverwaltung Bregenzerwald. Die „Leitlinien und Motive des Gestaltungsbeirates“ bilden für die Beurteilung eine wichtige Grundlage.

Leitlinien und Motive des Gestaltungsbeirates

Bauausschussmitglieder
Gerhard Beer, Vorsitz (Liste Hittisau)
Simon Hagspiel (Liste Hittisau)
Christian Bilgeri (Liste Hittisau)
Stefan Steurer (Für Unser Dorf)
Martin Vögel (Für Unser Dorf)
Sebastian Hagspiel (Für Unser Dorf)

Gestaltungsbeiräte
Mag.Arch. Elmar Ludescher
Mag.Arch. Simon Metzler

Schriftführer und Vorbereitung:
Erwin Steurer, Bauwesen und Infrastruktur

Formulare
Bauantrag & Bauanzeige
Fertigstellungsmeldung
Bauabstandsnachsicht
Grundteilung

Umwidmungsanträge

Anträge für die Änderung des Flächenwidmungsplanes sind mit dem Formular „Antrag Umwidmung“ schriftlich vom Eigentümer des entsprechenden Grundstückes zu stellen. Andere Personen sind antragsberechtigt, wenn sie vom Grundeigentümer schriftlich dazu ermächtigt oder berufsmäßige Parteienvertreter sind.

Die lt. Antragsformular erforderlichen Planunterlagen (Lageplan, Erschließungsplan) werden bei Bedarf  im Gemeindeamt (Bauamt) bereitgestellt. Ebenfalls wird ein Erläuterungsbericht und eine Flächenbilanz erstellt.

Verfahren

Zunächst erfolgt die Beratung im Raumplanungsausschuss der Gemeinde Hittisau. Die Abstimmung mit den örtlichen Raumplanungszielen, mit dem Räumlichen Entwicklungsplan und allfälligen Gutachten von Raumplanungsfachleuten bildet die Grundlage der Entscheidungsfindung.

Der Raumplanungsausschuss übergibt der Gemeindevertretung eine Beschlussempfehlung. Bei positivem Beschluss kommt es zur öffentlichen Auflage bzw. zur Anhörung (Öffentliche Dienststellen, Nachbarn und Betroffenen), danach zum eigentlichen Umwidmungsbeschluss durch die Gemeindevertretung. Die Umwidmung muss von der Aufsichtsbehörde (Amt der Landesregierung, Abt. Raumplanung) genehmigt werden, erst dann wird die Widmung durch Verordnung des Bürgermeisters rechtskräftig.

Bei Umwidmungen in Baufläche sind neben Befristung und Folgewidmung oder einem Raumplanungsvertrag zumeist auch Anordnungen zum Maß der baulichen Nutzung zu treffen. In bestimmten Fällen zudem eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP).

Formular:
Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes

Ansprechpartner

Bauwesen & Infrastruktur
Baurecht

Erwin Steurer
Tel. 05513 6209 215
bauverwaltung(at)hittisau.at

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