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FAQ - häufig gestellte Fragen

Wir freuen uns, euch über die Weiterentwicklung unseres Parkraummanagements zu informieren! Natürlich tauchen bei solchen Veränderungen auch Fragen und unbeabsichtigte Aha-Momente auf. Hier sind bereits einige Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls ihr weitere Fragen oder Feedback habt, zögert nicht, uns im Bürgerservice oder Gemeindeamt zu kontaktieren.

 

Warum startet die Gemeinde Hittisau mit einem Parkraummanagement für Parkplätze im Ortszentrum? +
Das Parkraummanagement optimiert die Verteilung der Parkflächen für alle Nutzerinnen und Nutzer. Dadurch verbessert sich die Aufenthaltsqualität im Zentrum von Hittisau, und es entstehen klare Strukturen.
Was verändert sich mit dem Parkraum Management? +
Ab dem 4. November gibt es in Hittisau eine Kurzparkzone, in der das Parken auf 45 Minuten limitiert ist, sowie eine gebührenpflichtige Parkzone, in der die ersten 90 Minuten gratis sind. Details finden Sie im Lageplan.

Was ist in der Kurzparkzone zu beachten? +
Das Parken ist auf 45 Minuten begrenzt und nicht verlängerbar. Diese Regelung gilt von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 18:00 Uhr. Für mehrspurige Fahrzeuge ist die Verwendung einer Parkscheibe verpflichtend, um die Ankunftszeit anzugeben. Die 45-Minuten-Parkdauer gilt auch für einspurige Fahrzeuge.
Was ist in der gebührenpflichtigen Parkzone zu beachten? +
In der Parkzone dürfen Sie nur auf ausgewiesenen Stellplätzen parken. Die ersten 90 Minuten sind kostenlos, danach fallen Gebühren von 0,25 Euro pro 15 Minuten an. Auch für die ersten 90 Minuten müssen Sie ein Zeitticket (Parkschein oder über die Parkster-App) lösen.

Wann muss ich ein Zeitticket (Parkschein) lösen? +
Ein Zeitticket ist während der Gültigkeitszeiten der Parkzone erforderlich, also von Montag bis Samstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 18:00 Uhr. Die ersten 90 Minuten sind gratis, danach fallen Gebühren an.

Wo brauche ich eine Parkscheibe? +
In der Kurzparkzone ist eine Parkscheibe erforderlich, um die Ankunftszeit anzugeben. Die Parkdauer ist auf 45 Minuten begrenzt.
Wo gilt die neue Kurzparkzone? +
Die Details sind im Lageplan zu finden.
Lageplan öffnen »
Kann ich auch mit einer Handy App bezahlen? +
Ja, die Bezahlung der Parkgebühren ist über die Parkster-App möglich. Dies vereinfacht den Parkvorgang und verhindert das Überbezahlen, da nur die tatsächliche Parkzeit abgerechnet wird.

Wo gilt ein Parkverbot? +
In der Kurzparkzone und Parkzone gilt ein allgemeines Parkverbot, außer auf den ausgewiesenen Stellplätzen. Halten ist erlaubt, Parken jedoch nur auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen gestattet. Laut § 2 der Straßenverkehrsordnung wird Halten als eine „nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit“ definiert.

Wichtig - Dieses Parkverbot gilt immer, also an allen Tagen und rund um die Uhr (7 Tage / 24 Stunden).
Gibt es eine Ermäßigung für Dauerparkkarten für Personen mit einem Behindertenausweis? +
Das Parken für Menschen mit Beeinträchtigungen ist gesetzlich geregelt, und diese Regelungen gelten auch in Hittisau.
Wer kann eine Dauerkarte erwerben? +
Jeder kann eine Dauerparkkarte erwerben, solange Parkplätze verfügbar sind. Diese ermöglicht das Parken in der Tiefgarage.
Wie erhalte ich eine Dauerkarte für die Tiefgarage? +
Dauerparkkarten können nach digitaler Antragstellung im Bürger:innenservice abgeholt werden. Ein Online-Formular für den Antrag ist hier verfügbar.
Wie kann ich meine Dauerkarte für die Tiefgarage verlängern? +
Sie können Ihre Karte am Kassenautomat in der Tiefgarage aufladen. Die Gültigkeit der Karte beginnt ab dem Zeitpunkt des Aufladens für weitere 30 Tage.
Was tun, wenn die Schrankenanlage der Tiefgarage nicht funktioniert? +
Sowohl an der Ausfahrt als auch am Kassautomaten sind Notrufmöglichkeiten eingerichtet.
Wem gehört die neue Tiefgarage unter den Schulen der Gemeinde Hittisau? +
Die Tiefgarage ist Teil des Schulneubaus und gehört dem Schulerhalterverband (SEV), bestehend aus den Gemeinden Hittisau, Riefensberg und Sibratsgfäll.
Wo befindet sich die Tiefgarage des Schulerhalterverbandes? +
Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich zwischen dem Gemeindehaus und den Schulen in Hittisau.
Wer darf die Tiefgarage benutzen? +
Die Tiefgarage steht grundsätzlich allen zur Verfügung, sofern die geltenden Einfahrtsregelungen und die Gebührenordnung beachtet werden.
Wie viele Stellplätze bietet die Tiefgarage des SEV? +
Die Tiefgarage Zentrum bietet insgesamt 50 Stellplätze.
Was kostet das Parken in der Tiefgarage? +
Der Stundentarif beträgt 1,00 Euro pro Stunde maximal 9,40 Euro pro Tag/24 Stunden.


Dauerparker 24/7 zahlen 75,00 Euro für 30 Tage.
Welche Zahlungsmittel werden am Parkautomat der Tiefgarage des SEV akzeptiert? +
Geldscheine 5,00 | 10,00 | 20,00 und 50,00 Euro

Münzen 0,10 | 0,20 | 0,50 | 1,00 und 2,00 Euro

Kartenzahlung: Bankomat- und Kreditkarten
Was kostet das Parken auf den oberirdischen Stellplätzen? +
Die Parkgebühren sind identisch mit denen der Tiefgarage. Auf den oberirdischen Stellplätzen sind die ersten 90 Minuten kostenlos, danach beträgt die Gebühr 0,25 Euro pro 15 Minuten, bis maximal 9,40 Euro pro Tag. (Stand: November 2024)

Wo sollen Pendler und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) parken? +
Unbewirtschaftete Parkflächen befinden sich in der Nähe der Sportplätze und des Skilifts. Aktuell stehen auch bewirtschaftete Parkflächen in der Tiefgarage zur Verfügung. Fahrräder und E-Bikes können an den Bushaltestellen abgestellt werden.

Sie pendeln gemeinsam? +
Fahrgemeinschaften können auf den nicht bewirtschafteten Parkflächen, wie etwa dem Parkplatz beim Tennisplatz, parken.
Wo können Reisebusse parken? +
Reisebusse können auf dem ausgewiesenen Platz vor der Feuerwehr parken, längsseitig zum Kindergarten-Spielplatz.
Wo sollen Tagestouristen parken? +
Ortszentrum und Kultureinrichtungen: Für den Besuch des Ortszentrums oder der Kultureinrichtungen stehen die bewirtschafteten Flächen der Tiefgarage zur Verfügung. Bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Minuten können auch die ausgewiesenen Parkflächen im Zentrum genutzt werden.

Langläufer und Spaziergänger auf der Langlauf-Loipe: Für Langlaufbegeisterte und Spaziergänger stehen die Tiefgarage sowie Parkplätze in der 90-Minuten-Zone zur Verfügung. Je nach Schneelage wird gelegentlich eine temporäre Parkfläche in der Nähe der Loipe eingerichtet

Wasserwanderweg: Für Wanderer am Wasserwanderweg bietet sich die unbewirtschaftete Parkfläche am Fußballplatz an, wo sich auch der Einstieg in den Wanderweg befindet.

Lecknertal: Für Besuche im Lecknertal gibt es einen privat bewirtschafteten Parkplatz. Die Zufahrt ist gebührenpflichtig und die Anzahl der Parkplätze begrenzt. Alternativ kann am Fußballplatz geparkt werden.

Werden die Moped-Parkplätze bei der Feuerwehr beibehalten? +
Ja, die Moped-Parkplätze bei der Feuerwehr bleiben erhalten.
Wie werden die Parkplätze außerhalb des Zentrums verwaltet? +
Die Parkplätze bei den Sportstätten bleiben derzeit noch unbewirtschaftet und sind frei verfügbar.
Wird die Kurzparkzone kontrolliert und wenn ja, von wem? +
Die Kurzparkzone wird von der Stadtpolizei Dornbirn kontrolliert, die regelmäßig nach dem Zufallsprinzip die Einhaltung der Parkordnung überwacht.
An wen wende ich mich bei generellen und technischen Fragen rund um das Parken in Hittisau (Tiefgarage und Kurzparkzone)? +
Ansprechpartnerin für das Parkraummanagement ist Gwendoline Rupp, Tel. 05513 6209 216 oder gemeinde@hittisau.at

Ansprechpartner Parkraummanagement

Gwendoline Rupp
Tel. 05513 6209 216
gemeinde(at)hittisau.at
 

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