> ORT.SCHAFFT > PARK.RAUM > FAQ

FAQ - häufig gestellte Fragen

Wir freuen uns, euch über die Weiterentwicklung unseres Parkraummanagements zu informieren! Natürlich tauchen bei solchen Veränderungen auch Fragen und unbeabsichtigte Aha-Momente auf. Hier sind bereits einige Antworten auf häufig gestellte Fragen. Falls ihr weitere Fragen oder Feedback habt, zögert nicht, uns im Bürgerservice oder Gemeindeamt zu kontaktieren.

 

Wem gehört die neue Tiefgarage unter den Schulen Hittisau? +
Die neue Tiefgarage ist Teil des Schulneubaus und gehört dem Schulerhalterverband (SEV). Der SEV setzt sich aus den Gemeinden Hittisau, Riefensberg und Sibratsgfäll zusammen.
Warum startet die Gemeinde Hittisau mit einem Parkraummanagement für Parkplätze im Ortszentrum? +
Die Parkflächen können je nach Standort optimal für alle Nutzerinnen und Nutzer verteilt werden, was die Aufenthaltsqualität für alle im Zentrum von Hittisau verbessert und klare Strukturen schafft.
Wer darf die Tiefgarage benutzen? +
Grundsätzlich steht die Tiefgarage jedem offen, unter Einhaltung der geltenden Einfahrtsregelung und Gebührenordnung.
Wo befindet sich die Tiefgarage des Schulerhalterverbandes? +
Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich zwischen dem Gemeindehaus und den Schulen in Hittisau.
Wie viele Stellplätze bietet die Tiefgarage des SEV? +
Die Tiefgarage Zentrum bietet gesamt 50 Stellplätze.
Was sind die Parkgebühren in der Tiefgarage? +
Stundentarif
1,00 Euro pro Stunde max. 7,00 Euro pro Tag


Dauerparker 24/7
75,00 Euro für 30 Tage, gültig von Montag bis Sonntag, 00:00 bis 24:00 Uhr
Welche Zahlungsmittel werden am Parkautomat der Tiefgarage des SEV akzeptiert? +
Geldscheine 5,00 | 10,00 | 20,00 und 50,00 Euro

Münzen 0,10 | 0,20 | 0,50 | 1,00 und 2,00 Euro

Kartenzahlung alle gängigen Bankomat- und Kreditkarten
Was kostet das Parken auf den oberirdischen Stellplätzen? +
Die Parkgebühren für die Stellplätze an der Oberfläche und in der Tiefgarage sind identisch. Das Parkraummanagement in Hittisau wird in mehreren Phasen implementiert.

In Phase 1 soll zunächst das Parken nur zeitlich geregelt werden. Von Montag bis Samstag, jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr und am Sonntag bzw. am Feiertag von 10:00 bis 18:00 Uhr gelten, abhängig von der jeweiligen Zone, zeitliche Limits von 45 min. bzw. 90 min. Für eine längere Parkdauer steht die Tiefgarage zur Verfügung.

In Phase 2 wird es in der 90 min. Zone möglich sein, gemäß geltendem Tarif länger parken zu können.

Aktuell (Stand April 2024) beträgt die Parkgebühr 0,25 Euro pro 1/4 Stunde, maximal 7,00 Euro pro Tag.
Gibt es eine Ermäßigung für Dauerparkkarten für Personen mit einem Behindertenausweis? +
Das Parken für Menschen mit Beeinträchtigungen ist gesetzlich geregelt, und diese Regelungen gelten auch in Hittisau.
Wer kann eine Dauerkarte erwerben? +
Jeder kann eine Dauerparkkarte erwerben, solange Parkplätze verfügbar sind. Diese ermöglicht das Parken in der Tiefgarage.
Wie erhalte ich eine Dauerkarte für die Tiefgarage? +
Dauerparkkarten werden nach erfolgter digitaler Antragstellung im Bürger:innenservice ausgegeben. Ein Online-Formular für den Antrag ist hier verfügbar.
Wie kann ich meine Dauerkarte für die Tiefgarage Zentrum verlängern? +
Beim Kassaautomat können Sie die Karte aufladen, wodurch ihre Gültigkeit für weitere 30 Tage beginnt.
Was soll ich tun, wenn die Schrankenanlage der Tiefgarage mich nicht ausfahren lässt bzw. eine technische Störung hat? +
Sowohl an der Ausfahrt als auch am Kassautomaten sind Notrufmöglichkeiten vorhanden.
Wo gilt die neue Kurzparkzone? +
Die Details sind im Lageplan zu finden.
Lageplan öffnen »
Wird die Kurzparkzone kontrolliert und wenn ja, von wem? +
Mitarbeiter der Stadtpolizei Dornbirn unterstützen die Gemeinde Hittisau bei der Kontrolle des Parkraummanagements. Die Einhaltung der Parkordnung wird regelmäßig nach dem Zufallsprinzip überwacht.
Wo sollen Pendler und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) wie Busfahrer parken? +
Sind Sie Pendler aus Hittisau, Bolgenach, zentrumsfernen Weilern oder einem Nachbarort? Unbewirtschaftete Parkflächen befinden sich in der Nähe der Sportplätze und des Skilifts. Aktuell stehen auch bewirtschaftete Parkflächen in der Tiefgarage zur Verfügung. Wenn Sie mit dem Fahrrad, e-Bike usw. anreisen, können Sie diese direkt an der Bushaltestelle abstellen.

Sie pendeln gemeinsam? Es bietet sich an, Fahrgemeinschaften zu bilden und auf die nicht bewirtschafteten Parkflächen wie den Parkplatz beim Tennisplatz auszuweichen.

Wo sollen Tagestouristen (z.B. Dorfbesucher, Wanderer und Sportler) ihren PKW abstellen? +
Möchten Sie das Ortszentrum von Hittisau oder unsere Kultureinrichtungen erkunden? Für dieses Vorhaben stehen die bewirtschafteten Flächen der Tiefgarage zur Verfügung. Wenn Ihr Aufenthalt weniger als 90 Minuten dauert, können Sie die entsprechenden ausgewiesenen Parkflächen im Zentrum nutzen.

Sind Sie ein Langläufer oder planen einen Spaziergang auf der Langlauf-Loipe? Für diese Aktivitäten stehen die bewirtschafteten Flächen in der Tiefgarage sowie Parkplätze in der 90-Minuten-Zone zur Verfügung. Gelegentlich und je nach Schneebedingungen wird neben der Langlauf-Loipe eine temporäre Parkfläche speziell für Besucher der Langlauf-Loipe eingerichtet.

Interessieren Sie sich für unseren Wasserwanderweg? Für diese Erkundung bietet sich die unbewirtschaftete Parkfläche beim Fußballplatz an. Dort befindet sich auch der Einstieg in den Wasserwanderweg.

Planen Sie eine Erkundung des Lecknertals? Für diesen Ausflug steht ein privat bewirtschafteter Parkplatz zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Zufahrt gebührenpflichtig ist und die Anzahl der Parkplätze begrenzt ist. Alternativ können Sie beim Fußballplatz parken.

Wo können Reisebusse parken? +
Reisebusse können auf dem ausgewiesenen Platz vor der Feuerwehr parken, längsseitig zum Kindergarten-Spielplatz.
Werden die Moped-Parkplätze bei der Feuerwehr beibehalten? +
Ja, die Moped-Parkplätze bei der Feuerwehr bleiben erhalten.
Wie werden die Parkplätze außerhalb des Zentrums verwaltet? +
Die Parkplätze bei den Sportstätten bleiben derzeit noch unbewirtschaftet und stehen frei zum Parken zur Verfügung.
An wen wende ich mich bei generellen und technischen Fragen rund um das Parken in Hittisau (Tiefgarage und Kurzparkzone)? +
Ansprechpartner Parkraummanagement: Gwendoline Rupp, Tel. 05513 6209 216 oder gemeinde@hittisau.at

Ansprechpartner Parkraummanagement

Gwendoline Rupp
Tel. 05513 6209 216
gemeinde(at)hittisau.at
 

Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung der Webseite und Services erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Hinweis schließen