
Begegnungszone
Die Begegnungszone reicht von der Pfarrkirche über Glanzstück/Hotel Krone zum SPAR bis zur Fußgängerunterführung/EIN.BLICK. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
FußgängerInnen dürfen die Fahrbahn in der gesamten Begegnungszone nutzen und an jeder Stelle queren. Deshalb gibt es hier keine klassischen Schutzwege. Entscheidend sind Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.
Wichtig:
- FußgängerInnen dürfen die gesamte Fahrbahn nutzen.
- Radfahrende und E-Scooter dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren.
- Fahrzeuglenkende müssen so fahren, dass sie FußgängerInnen und Radfahrende weder gefährden noch behindern sowie einen entsprechenden seitlichen Abstand halten.
- Halten und Parken ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
- Freundlich miteinander umgehen – ein Danke oder ein Winken tut gut!
Warum gibt es keine Schutzwege (Zebrastreifen) mehr?
In der Begegnungszone teilen sich alle Verkehrsteilnehmenden den öffentlichen Raum. FußgängerIinnen dürfen die Fahrbahn überall queren und sind nicht auf einzelne Querungsstellen beschränkt.
