Hittisau Aktuell
Das Jobrad für Arbeitgeber
Kein Sachbezug und keine Mehrwertsteuer! Seit dem 1.1.2020 ist die betriebliche Anschaffung von Fahrräder und E-Bikes noch attraktiver geworden.
Und in Kombination mit dem „Jobrad-Modell“ können Betriebe auch ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, berufliche und private Wege gesund und umweltfreundlich zurückzulegen.
Was ist ein Jobrad?
Der Arbeitgeber stellt interessierten Mitarbeiter*innen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ (Fahrrad oder E-Bike) zur Verfügung. Dieses Rad kann von den Nutzer*innen sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten eingesetzt werden. Die privat durchgeführten Fahrten mit dem Dienstfahrrad müssen in Österreich nicht als Sachbezug versteuert werden.
Die Kosten für die Bereitstellung des Jobrads kann der Arbeitgeber ganz oder teilweise über zwei Modelle abdecken.
