Hittisau Aktuell
Poolbefüllung – Gebührenverrechnung
Wir möchten alle Poolbesitzer darauf hinweisen, dass vor Befüllung des Beckens jedenfalls mit unserem Wasserwart Kontakt aufzunehmen ist, um die Art und Weise der Wasserentnahme aus dem Gemeindewassernetz entsprechend abzustimmen. Josef Rinderer (0664/88250740) steht dafür gerne zur Verfügung.
Bei Poolbefüllungen ist daran zu denken, dass sowohl die anfallenden Wasserbezugsgebühren, sowie auch dieser Bezugsmenge entsprechende Kanalbenützungsgebühren von den Hauseigentümern entrichtet werden müssen. Für die Befüllung eines Pools ist gemäß einstimmigem Gemeindevorstandsbeschluss kein Gebührennachlass vorgesehen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
