Hittisau Aktuell
Wasserentnahmen aus Bächen – Bewilligungspflicht ist zu beachten!
Wasserentnahmen mit Pumpen für die landwirtschaftliche Bewässerung oder für den Garten sind ohne wasserrechtliche Bewilligung verboten. Derartige Entnahmen müssen vorher von der Bezirkshauptmannschaft bewilligt werden.
Bäche und Flüsse sind empfindliche Lebensräume. Insbesondere bei kleinen Gewässern stellt ein geringer Abfluss bereits eine Extremsituation für viele Gewässerlebewesen, insbesondere für die Fische dar.
Die sehr geringen Niederschläge im März und April 2020 verbunden mit den hohen Temperaturen und der hohen Verdunstung führen derzeit zu geringen Abflüssen in den Gewässern. Ein sorgsamer Umgang mit dem Wasser unserer Bäche sollte allen sehr wichtig sein.
Die Gemeinden sind angehalten, nicht bewilligte Entnahmen einzustellen.
