Hittisau Aktuell
VERORDNUNG - Landesstraße Nr. 205 in Hittisau
Anlässlich der Covid 19 Situation und der damit im Zusammenhang stehenden Grenzkontrolle beim Grenzübergang Riefensberg/Deutschland wird gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 und 2 i.V.m.
§ 94b Abs. 1 lit. b StVO 1960, i.d.g.F., BGBl. Nr. 159/1960, wird auf der Landesstraße Nr. 205 in Hittisau ab dem 01.04.2020 bis 31.12.2020, längstens jedoch bis zum Ende der Grenzkontrollen, verordnet:
1. In beiden Fahrtrichtungen wird im Bereich von km 16,200 bis 16,400 die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h festgesetzt.
2. In Fahrtrichtung Deutschland wird im Bereich von km 16,150 bis km 16,200 die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h festgesetzt.
3. In Fahrtrichtung Deutschland wird im Bereich von km 16,080 bis km 16,150 die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 70 km/h festgesetzt.
4. In beiden Fahrtrichtungen wird im Bereich von km 16,300 vorgeschrieben, dass Fahrzeuglenker auf Grund des Verbotszeichen „Halt Zoll“ mit der Aufschrift „Grenzkontrolle“ anzuhalten haben.
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Karin Gehrer