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Hittisau Aktuell

Verpflichtender Sachkundenachweis für Hundehalter ab 1. Juli 2026

Ab 1. Juli 2026 tritt eine bundesweite Änderung im Tierschutzrecht in Kraft. Für die Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde ist künftig ein verpflichtender Sachkundenachweis vorzulegen.

Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Hundeanmeldung. Bitte absolvieren Sie den Kurs daher rechtzeitig vor der Anmeldung Ihres Hundes.

Wichtig ist, dass der Kurs ausschließlich bei einer von der Vorarlberger Landesregierung anerkannten und veröffentlichten Kursanbieterin bzw. einem anerkannten Kursanbieter besucht wird.

Die aktuelle Liste der berechtigten Vortragenden finden Sie hier.

Weiterführende Informationen:

Bei Fragen zur Hundeanmeldung oder zum Sachkundenachweis wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt.

Wir bitten alle zukünftigen Hundehalterinnen und Hundehalter, diese neue gesetzliche Regelung zu beachten und den Sachkundenachweis bereits vor der Hundeanmeldung zu absolvieren.

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