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Hittisau Aktuell

Waldbrandverordnung 2026 – Feuerentzünden und Rauchen im Wald verboten

Aufgrund der 1. Waldbrandverordnung 2026 der Bezirkshauptmannschaft Bregenz gilt derzeit ein Verbot jeglicher Feuerentzündung sowie des Rauchens in Wäldern und deren Gefährdungsbereichen.

Das Verbot umfasst auch sogenannte Zweckfeuer, beispielsweise das Verbrennen von Astmaterial auf Alpflächen in Waldnähe sowie das Verbrennen von Rinde und Ästen zur Bekämpfung des Borkenkäfers.

Wichtige Verhaltensregeln:

  • Kein Feuer im Wald und in Waldnähe
  • Kein Feuer in Schilf- und Uferzonen
  • Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zigaretten oder Zündhölzer wegwerfen
  • Auch außerhalb der betroffenen Waldgebiete und Gefährdungsbereiche besonders vorsichtig mit offenem Feuer umgehen

Bei Rauchentwicklung oder einem vermuteten Waldbrand ist umgehend der Feuerwehr-Notruf 122 zu verständigen.

1. Waldbrandverordnung 2026, Bezirk Bregenz

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