Fischen
Fischen in naturbelassenen Gewässern, Bächen und Seen. Im klaren Wasser kampfbereite Forellen. Nehmen Sie die Herausforderung an!
Bestimmungen und Kartenpreise 2019
für die Fischerei im gemeindeeigenen Gewässer
Fischereirevier 12 Stausee und Bolgenach
Die Fischerei im gemeindeeigenen Fischwasser Stausee-Bolgenach und Fluss Bolgenach bis zur Ließenbachbrücke bzw. Völkenbrücke steht den Sportfischern unter Einhaltung bestimmter Auflagen vom 01.04. bis 30.09.2019 zur Verfügung.
Aufgrund der am 01.09.2001 in Kraft getretenen Fischereiverordnung und der am 31.08.2003 abgelaufenen Übergangsbestimmungen ist die Ausübung der Fischerei in Vorarlberg nur noch mit Nachweis der erfolgreich abgelegten Fischerprüfung möglich. Tageskartenfischer sind von dieser Regelung ausgenommen.
Kartenpreise 2019 | ||
---|---|---|
Bestimmungen für die Ausgabe | Preis | |
Saisonkarten | ||
Ach und See | für Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz | € 200,- |
|
für Personen mit sonstigem Wohnsitz |
€ 490,- |
Stausee |
für Personen, die im Vorderwald, Egg, |
€ 220,- |
Kaution Saisonkarten |
Bei der Ausgabe von Saisonskarten wird eine Kaution eingehoben. Nach Ende der Fischereisaison ist diese Karte bis spätestens 31.10.2019 beim Gemeindeamt Hittisau abzugeben und die Kaution wird rückerstattet. Sollte die Karte bis dahin nicht eingelangt sein, wird diese einbehalten. |
€ 50,- |
Tageskarten | pro Tag | |
Ach und See |
für Gemeindebürger und Gäste mit |
€ 30,- |
Stausee |
für Personen, die im Vorderwald, Egg, |
€ 25,- |
Kaution Tageskarten |
Bei der Ausgabe von Tageskarten wird eine Kaution eingehoben. Nach Ende der Fischereisaison ist diese Karte bis spätestens 31.10.2019 beim Gemeindeamt Hittisau abzugeben und die Kaution wird rückerstattet. Sollte die Fischerkarte bis dahin nicht eingelangt sein, wird diese einbehalten. (Die Rückerstattung kann auch über die auf der Karte angeführten Gastwirte erfolgen!) |
€ 10,- |
Sonstige Bestimmungen:
Die max. Stückzahl pro Tag beträgt vier Fische. Im gesamten Fischereirevier ist die Fischerei beidseitig gestattet.
Schonmaß: Bachforellen 25 cm - Regenbogenforellen 25 cm. Untermäßige Fische sind sogleich und vorsichtig ins Wasser zurückzuversetzen. Fische mit dem Fangmaß müssen mitgenommen werden.
Erlaubte Köder zum Fischen: Wurm, Heuschrecke, Fliege, Made u. Nympfe (Groppe und Pfrille nur tot) sowie Blinker; Es dürfen nur Haken der Größe 1 bis 4, ohne Widerhaken verwendet werden. Verboten sind: Goldangeln, Haken ab Größe 5 und kleiner, lebende Köderfische sowie alle anderen Köder, Lockmittel und Fischfutter.
Der Fischereiausschuss weist darauf hin, dass das Fischen im Bereich der Kommabrücke bis Staudamm gesamter Speicher Hittisau – Bolgenach ab dem 01.09.2019 ausnahmslos verboten ist.
Die VKW als Betreiber des Stausee Hittisau - Bolgenach hat angekündigt, dass der Speicher wegen den alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsarbeiten, den Wasserspiegel ab dem 16.09.2019 bis auf den Grundablass ablassen wird. Es besteht während dieser Arbeiten höchsten Lebensgefahr in diesen Bereichen. Die Gemeinde Hittisau übernimmt bei Nichteinhaltung des erlassenen Betretungsverbotes keinerlei Haftung!